Weiterhin gibt es die Möglichkeit für in GER steueransässige Trader, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dabei wird ein Betrag in Höhe von 1.000€ für Alleinstehende und 2.000€ für Verheiratete von der Abgeltungssteuer freigestellt. Auch hier können Verluste gegengerechnet werden.
Wenn man über deutsche Broker handelt, erfolgt die Besteuerung automatisch und man muss sich als Kunde um nichts kümmern. Die zuständige Bank zieht automatisch 25% Abgeltungssteuer ab und führt sie an das Finanzamt ab. Zudem stellen die Broker am Jahresende eine Bescheinigung für die Steuererklärung aus. Möchte man nun also den Freibetrag von 1.000€ voll ausnutzen, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Nur so werden Gewinne erst versteuert, wenn sie über 1.000€ liegen.
Sollte man über Broker mit Sitz im Ausland handeln wird auch hier die Abgeltungssteuer fällig. Allerdings wird diese nicht automatisch abgezogen. Die Gewinne und Verluste müssen selbst in der Steuererklärung aufgeführt werden. Der Vorteil hiervon ist, dass man den Zinseszins-Effekt besser nutzen kann, da die Steuern nur einmal jährlich fällig werden.
WICHTIG: Wer bei einem ausländischen Broker handelt, sollte mit seinem Steuerberater klären, ob dies auch im Verlustfall (grundsätzlich) in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss. Da dieser Beitrag keine steuerliche Beratung darstellt, solltest du zwingend einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen.