Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge von Privatpersonen. Welche Auswirkungen hat die Steuer auf den Forex- und CFD-Handel für Trader?
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine steuerliche Beratung. Im Einzelfall bitte einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen.
Da CFDs wie Termingeschäfte behandelt werden, unterliegen sie der Abgeltungssteuer.
Auch wenn die meisten privaten CFD Trader dauerhaft Verluste machen, gibt es doch den ein oder anderen, der am 31.12. das Jahr mit einem Gewinn abschließt.
Gewinn bedeutet, dass der Kontostand durch die abgeschlossenen Trades in Summe größer geworden ist. Der genaue Zeitraum der dabei berücksichtigt werden muss, ist das Kalenderjahr 01.01. -31.12.
Was bedeutet die Abgeltungssteuer für private Trader?
Die Abgeltungssteuer soll gegenüber früheren Steuergesetzen vieles vereinfachen. Bei der Einführung in 2009 sprachen viele von der Praktiker-Steuer.
Die mittlerweile insolvente Baumarktkette arbeitete damals eine penetrante Marketingkampagne aus, durch die der Werbeslogan “25% auf alles (außer Tiernahrung)” entstand.
Da auch die Abgeltungssteuer “25% auf alles” vorsieht, konnte man sich eine gute Eselsbrücke bauen.
Es gibt durch die Einführung der Abgeltungssteuer heute keine Spekulationsfristen für Kapitalerträge mehr, es sei denn, die Position im Depot wurde vor dem 01.01.2009 eingegangen. In diesem Fall existiert ein Bestandsschutz.
Diesen Bestandsschutz nutzen üblicherweise klassische Aktionäre für Ihre Aktienpositionen, bei denen eine längerfristige Anlageperspektive im Vordergrund steht.
Für CFD und Future Trader ist eine Buy&Hold-Strategie kontraproduktiv, da diese Finanzinstrumente mit Finanzierungskosten bzw. einer Endfälligkeit ausgestattet sind.
Durch diesen Umstand sowie den erheblichen Einfluss des Hebels werden solche Derivate wenige Minuten bis hin zu ein paar Wochen gehalten. Die hohe Tradingaktivität sorgt für viele Positionsveränderungen im Depot des Traders.
Am Ende des Kalenderjahres wird dann ein Resümee gezogen und ermittelt, ob ein Gewinn oder ein Verlust vorliegt.
Wie wird ein Gewinn aus dem CFD Trading versteuert?
Wie bereits erwähnt werden Gewinne mit 25% besteuert. Zusätzlich können Kirchensteuer (abhängig vom Bundesland) und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% anfallen (allerdings auf die bereits berechneten 25% und nicht den Gesamtgewinn).
Beispiel:
Ein Trader hat am 01.01. einen Kontostand von 25.000 EUR gehabt. Am 31.12. des Jahres steht sein Konto bei 28.000 EUR. Er hat also einen Bruttogewinn von 3.000 EUR eingefahren.
Nun werden von diesen 3.000 EUR Bruttogewinn 25% Abgeltungssteuer abgezogen. Das sind 750 EUR. Gehen wir jetzt noch davon aus, dass er keine Kirchensteuer, aber den Soli von 5,5% zu zahlen hat, wird dieser von den 750 EUR abgezogen (und nicht von den 3.000 EUR).
Insgesamt zahlt er also 750 + 41,25 = 791,25 EUR an das Finanzamt.
Sein Nettogewinn sieht also wie folgt aus:
Bruttogewinn: 3000,00 EUR
– Abgeltungssteuer: 750,00 EUR
– Soli: 41,25 EUR
Nettogewinn: 2208,75 EUR
Im nächsten Schritt schauen wir uns nun an, wer die Verantwortung zur Abführung der Abgeltungssteuer hat.
Wer führt die Abgeltungssteuer ab?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, ist aber unglaublich wichtig. Du musst diese Frage unbedingt mit deinem Broker klären, da ansonsten ein böser Brief vom Finanzamt kommen kann.
Momentan ist es so, dass viele deutsche Broker automatisch eine Berechnung der Abgeltungssteuer vornehmen und diese sofort abführen. Sofort bedeutet nach jedem abgeschlossenen Trade.
Beispiel:
Du hast gestern einen DAX Trade getätigt, der dir 100 EUR Gewinn eingebracht hat. Sofern du nichts mit Soli und Kirchensteuer zutun hast, hat der Broker von diesem Gewinn 25 EUR einbehalten.
Heute bist du dann einen Trade auf den Dow Jones eingegangen, bei dem du 125 EUR Verlust verbuchen musstest. In diesem Fall wird der Broker eine Rückverrechnung des gestrigen Gewinns vornehmen. Da der Verlust größer als dein Gewinn von gestern ist, wird das Steuerkonto aktualisiert und nun mit einem Verlust von 25 EUR geführt.
Solltest du morgen wieder einen Gewinntrade haben, wir der aktuelle Verlustsaldo von 25 EUR mit diesem Gewinntrade verrechnet.
Bei ausländischen Brokern findet diese automatische Abführung und Verrechnung in der Regel nicht statt. Hier musst du selbst tätig werden. Es reicht dabei aus, das Jahresende abzuwarten und dann einfach den Saldo zu ermitteln, wie im o.g. Beispiel mit den 25.000 EUR.
Der Gewinn, aber auch ein Verlust, wird dann in der Steuererklärung angegeben. Die Verantwortung liegt immer bei dir, auch wenn dein Broker die Steuer automatisch einbehält.
Weitere Tipps für die steuerliche Behandlung von CFDs
Im Vergleich zu Aktien bieten CFDs steuerliche Vorteile bei der Verlustverrechnung.
Während Gewinne aus dem Aktienhandel nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden können, ist eine Verrechnung von Verlusten aus CFD Trades mit Gewinnen aus Kapitalerträgen (z.B: Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne) möglich.
Solltest du mehrere CFD Konten bei unterschiedlichen Brokern führen, kannst du natürlich auch die Ergebnisse dieser Konten verrechnen.
Leider bietet die Abgeltungssteuer keine Möglichkeit des Ansatzes von Werbungskosten. Trading Magazine oder Serverkosten können nicht verrechnet werden.
Positiv ist, das ein Verlust per Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen werden kann. Sollte das Folgejahr mit einem Gewinn abgeschlossen werden, können die beiden Jahre verrechnet werden.
Wichtig: Ich habe heute von meinem Finanzamt erfahren, dass Finanzierungskosten nicht geltend gemacht werden können!
Sowohl im Gewinn- als auch im Verlustfall müssen Finanzierungskosten, die im FX- und CFD-Handel anfallen können, aus der Berechnung herausgefiltert werden.
Bitte beachte, dass diese Tipps und Erläuterungen keine Steuerberatung ersetzen können und nur einen groben Einblick in die Thematik geben. Auf Grund der regelmäßigen Aktualisierungen bzw. Änderungen im Steuerrecht kann die Aktualität und Richtigkeit nicht zwingend gewährleistet sein.
Viel Erfolg bei deinen Trades!
Update:
Es gibt eine wichtige Steueränderung im deutschen Einkommensteuergesetz ab 2021. Dies betrifft insbesondere Trader, die Termingeschäfte nutzen. Dazu zählen auch CFDs! Alle Infos dazu findest du hier.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine steuerliche Beratung. Im Einzelfall bitte einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen.
Bei CFD fallen keine Finanzierungskosten, sondern Transaktionskosten an und die sind sehr wohl abzugsfähig.
Falsch. Wenn du einen CFD Kontrakt über Nacht hältst fallen je nach Broker, Markt und Positionierung Finanzierungskosten an. Steht in den Bedingungen eines jeden Brokers. Diese hat das Finanzamt in meinem (damaligen privaten) Fall als “Zinsen” behandelt und nicht anerkannt!
Das hat das Finanzamt zu unrecht nicht anerkannt. Dies sind abzugsfähige Kosten. In der Regel bezeichnen die “CFD Broker” diese als Overnightkosten. Bei meinem Broker GKFX wird dies als “R/O Swap” bezeichnet und dieser Geldbetrag egal wie man es jetzt nennen mag (Aufwendungen/Gebühr/Haltekosten/Zinsen/etc.) vermindert eine Gewinnposition oder erhöht die Verlustposition. Bei W:O im Forum ist ein guter Artikel hierzu wie sich ein Trader erfolgreich gewehrt hat. Er hat sogar 4 verschieden Broker und 2 hiervon bezeichnen die Overnightkosten als “Haltekosten” und “Swaps” welche das FA sofort akzeptierte. Bei den beiden anderen Brokern wurden die Overnightkosten als “Summe der gezahlten Zinsen” und “Financing” bezeichnet und dies beanstandete das FA und lehnte es zunächst ab, weil es sich offensichtlich an der Begrifflichkeit störte. Für mich auch logisch, da ich diese Gebühr bezahlen muss nur weil ich bspw. Montags um 17.30 Uhr eine Longposition eingegangen bin und dieses erst am darauffolgenden Dienstag um 17.00 Uhr schließe. Unabhängig davon ob der Trade dann im Gewinn oder Verlust geschlossen wird zieht der Broker eben einen Geldbetrag ab. Die Knock-Out Zertifikate verringern ja auch täglich ihre Stopp-Loss Schwelle, dafür gibt es nur keine ausgewiesene Bezeichnung, wie wir alle wissen sind das natürlich Aufwendungen die dem Broker entstehen und dies gibt er an uns weiter. Ob die Höhe gerechtfertigt ist sei einmal dahingestellt. Ich habe ja keinen Kredit aufgenommen damit ich überhaupt einen Trade eingehen kann, den kann ich ja eingehen weil ich entsprechendes Kapital auf mein Tradingkonto eingezahlt habe. Ich weiß nicht ob ich hier Links einfügen darf, ansonsten einfach eine E-Mail an mich schreiben.