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Swaps im CFD Trading und die Steuer

Viele Daytrader und Swingtrader nutzen CFDs für die Umsetzung ihrer Trading Strategien. Neben Gewinn und Verlust gibt es da noch Zinsen, also Swaps. Hier droht eine Steuerfalle.

Contracts for Difference, also CFDs sind ein transparentes Finanzprodukt für diverse Trading Stile und Strategien.

Wenn man einen sauberen Trading Broker hat, kann man mit CFDs sehr reich werden.

Normalerweise starten Trading Einsteiger mit einem privaten Trading Konto.

Wenn du Jochen Müller heißt, dann läuft das Konto auf deinen Namen "Jochen Müller", genau wie beim Girokonto auch.

Als privater Trader musst du in Deutschland die Einkommensteuererklärung abgeben und dort auch deine Kapitaleinkünfte vermerken.

In diesem Beitrag geht es bewusst NICHT um die Verlustverrechnungsbegrenzung zur Ermittlung von steuerlich relevanten Gewinnen und Verlusten.

Es geht darum, wie du Swaps behandelst.

Swaps können Zinsgutschriften oder Zinsbelastungen sein.

Sie fallen an, wenn du ein CFD über Nacht hältst.

Beim Forex Trading kannst du je nach Währungspaar und ob long oder short, Zinsen erhalten oder belastet bekommen. Das hängt maßgeblich mit dem Leitzins der Währung zusammen. Du kannst das einfach ermitteln, in dem du bei deinem Broker auf das Währungspaar klickst, ggf. gibt es ein Infofenster.

Was mir das Finanzamt damals gesagt hat und wie du mit Swaps um gehst, erfährst du im folgenden Podcast.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Lediglich Erfahrungen. Du solltest einen qualifizierten Steuerberater aufsuchen.

Klicke auf "Inhalt laden" und der Podcast startet.

Wichtiges UPDATE:

Laut Deutscher Bank gibt es seit 2023 eine Konkretisierung des Themas Swaps und steuerliche Behandlung:

"4.1 Steuerliche Behandlung der Swapgeschäfte, wenn der Swap zu Einkünften aus
Kapitalvermögen gem. § 20 EStG führt (Variante 1)

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v. 19.05.2022, Rz 46, 47) ist beim
Steuerabzug im Sinne einer Cash-flow-Besteuerung an die während der Laufzeit des Swaps zu
leistenden Ausgleichszahlungen anzuknüpfen. Dies bedeutet, dass jede einzelne Zahlung im
Zuflusszeitpunkt steuerlich gewürdigt wird. Sämtliche Ausgleichzahlungen, die der Anleger von der
Bank erhält, unterliegen als Gewinn aus einem Termingeschäft dem Kapitalertragsteuerabzug,
während sämtliche Ausgleichzahlungen, Up-Front oder Balloon-Zahlungen sowie
Transaktionskosten, die der Kunde an die Bank zu leisten hat, als Verlust aus einem Termingeschäft
nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a EStG im Zahlungszeitpunkt anzusehen sind. Die
Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG ist zu berücksichtigen."

Quelle: https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/shared/pdf/rechtliche-hinweise/230111_Steuertexte_Swap.pdf


Es gibt also unterschiedliche Auffassungen. Mein Gespräch mit dem Finanzamt hat VOR der Verlustverrechnungsbegrenzung stattgefunden. Die Aussagen der Deutschen Bank entschärften die von mir geschuldete Problematik.

Als Daytrader oder Scalper hast du wenig Berührungspunkte mit dem Thema, denn Swaps werden nur fällig, wenn du einen Trade über Nacht hältst.

Sofern du Swingtrader bist und neben der Klärung mit einem Steuerberater auch nach einer anderen Lösung suchst, kannst du über die Gründung einer Trading Firma nachdenken und mit deinem Steuerberater sprechen.

Infos zur Trading GmbH findest du hier.

Die GmbH ist eine juristische Person, welche nicht unter das Einkommenssteuergesetz fällt.

Wenn du mehr zu unseren Ausbildungskonzepten wissen möchtest, schaue dir hier unsere TF Methode an.


Grüße

Tim

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